
Der 2014 genehmigte Plan General de Ordenación Supletorio der Gemeinde Yaiza wurde vom Obergericht der Kanarischen Inseln vollständig für nichtig erklärt; die Nichtigkeit ist seit April 2026 rechtskräftig. Das Ayuntamiento de Yaiza hat seither die Erteilung von Baugenehmigungen ausgesetzt und wendet das Planwerk von 1973 an. Ein neuer Plan General befindet sich in Aufstellung.
Die zuvor für dieses Grundstück angegebene Bebaubarkeit von 30% beruhte auf dem Plan von 2014 und ist derzeit nicht anwendbar. Was das Planwerk von 1973 für dieses Grundstück vorsieht und ob die vorhandenen Anschlüsse eine Einstufung als städtisches Land tragen, ist durch eine cédula urbanística der Gemeinde zu klären.
Diese Lage wird offen dargestellt, weil sie wesentlich ist. Kaufinteressenten sollten eigenen rechtlichen und planungsrechtlichen Rat einholen; bei den Erkundigungen sind wir behilflich.
In Maciot-Bajo, in der Gemeinde Yaiza, bietet dieses Grundstück von 810 m² einen Panorama-Meerblick über die Südküste Lanzarotes. Im Süden grenzt das Grundstück an landwirtschaftlich geschütztes Land, das nicht bebaut werden darf — die Aussicht zum Meer bleibt damit dauerhaft unverbaubar.
Wasser und Strom liegen an der Grundstücksgrenze an, das Grundstück liegt an einer bestehenden Straße mit bewohnten Häusern zu beiden Seiten, und eine genehmigte Segregación (Parzellierungsgenehmigung) liegt vor. Der Planungsrahmen, unter dem diese Rechte erteilt wurden, ist inzwischen aufgehoben; der vorstehende Hinweis stellt die aktuelle Lage dar.
Die Lage in Maciot-Bajo bietet sowohl die Nähe zu Playa Blanca als auch den schnellen Zugang zum Bergdorf Femés und den umliegenden Bergen, die Wandermöglichkeiten mit weitreichendem Blick über den Inselsüden bieten. Diese Kombination aus Meerblick und Bergkulisse unterscheidet das Grundstück von Lagen in tiefer gelegenen Gebieten.
Ein Grundstück für Käufer mit einem Bauvorhaben und einem Zeithorizont von mehreren Jahren, in einer der ruhigsten Ecken des Inselsüdens, nur wenige Fahrminuten von Playa Blanca entfernt.